13. März 2018 Von Marco Schnabel 0

AGB

TICKETVERKAUF (allgemeine Geschäftsbedingungen)

EFR-Germany , Ökonomierat-Peitzmeier-Platz 2-4, 59065 Hamm

Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen Zuschauer und Veranstalter (EFR) Der Veranstalter regelt mit diesen allgemeinen Geschäftsbeziehungen das Verhältnis Zuschauer zu EFR. CAMPINGTICKET im VVK 40 Euro inkl. Gebühren für den Ticketvorverkauf. Kinder unter 12 Jahren haben freien Eintritt.

Aufgrund von höherer Gewalt, wie z.B. Wettereinflüsse oder Änderungen der Vertragsverhältnisse zwischen Veranstalter und Eigentümer oder Betreiber des Veranstaltungsgeländes, kann im Einzelfall von Veranstaltung zu Veranstaltung dieser Vorzug jederzeit geändert oder für ungültig erklärt werden. Eine Erstattung oder Reduzierung des Eintrittspreises wird nicht vorgenommen.

Der Inhaber oder Erwerber eines Zuschauertickets erhält keine Garantie für die Teilnahme, Camping der Teilnehmerfahrzeuge die durch EFR im Vorfeld der Veranstaltung bekannt gegeben werden, da die EFR keinen Einfluss auf die tatsächliche Teilnahme der Fahrzeuge nehmen kann. Auch Erhält der Inhaber oder Erwerber eines Zuschauertickets keine Garantie, für das Erscheinen von z.B. Prominenten die im Vorfeld angekündigt wurden, wenn EFR kein Verschulden daran trifft. Auch erhält der Inhaber oder Erwerber eines Zuschauertickets/Camping keine Garantie auf die tatsächliche Durchführung des EFR über die volle Distanz von 402 Metern, wenn durch höhere Gewalt wie z.B. Wettereinflüsse oder Ausfall der Technik die Rennstrecke z.B. aus Sicherheitsgründen nicht komplett befahrbar ist, oder EFR keine Schuld trifft. In diesen Fällen kann die Beschleunigungsstrecke entsprechend verkürzt werden.

Begebenheiten vor Ort Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine Freiluftveranstaltung mit Stehplätzen. Sitzgelegenheiten sind allenfalls im Cateringbereich vorhanden. Da sich der Zuschauerbereich in der Regel auf Wiesenflächen befindet werden die Zuschauer dazu angehalten, festes Schuhwerk sowie den Wetterbedingungen angemessene Kleidung zu tragen. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist untersagt. Das Mitführen von Waffen oder ähnlichen Gegenständen sowie Behältnisse aus Glas ist ebenfalls untersagt. Alkohol und Drogen sind untersagt. Auf unseren Veranstaltungen werden keine alkoholischen Getränke ausgeschenkt. Speisen und Getränke können an den Cateringständen zu ortsüblichen Preisen erworben werden. Für die Preisgestaltung ist ausschließlich der Caterer verantwortlich. Zuschauer dürfen sich nur in den ausgewiesenen Bereichen hinter den Absperrungen zur Rennstrecke aufhalten. Den Anweisungen der Ordner und Helfer des EFR ist Folge zu leisten. Der Zuschauerbereich ist so konzipiert, dass bei maximaler genehmigter Zuschaueranzahl ein stehen hinter der Absperrung in maximal 6 Reihen möglich ist, wenn die Zuschauer gleichmäßig verteilt stehen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stehplatz gibt es nicht. Das Mitführen von Hunden und anderen Tieren ist verboten. Für Abfall sind die bereitgestellten Müll- und Wertstoffbehältnisse zu nutzen.

Gültigkeit der Zuschauertickets Das Zuschauerticket ist nur am Veranstaltungstag gültig. Muss eine Veranstaltung ganz oder teilweise aus Gründen ausfallen, unterbrochen oder frühzeitig beendet werden, die EFR nicht zu vertreten hat, so gewährt EFR den Eintrittspreis grundsätzlich nicht zurück. Fällt eine Veranstaltung aus, bevor sie begonnen hat, (z. B. wegen schlechter Wetterverhältnisse) wird EFR einen neuen Termin für die Veranstaltung festlegen. In diesem Fall gilt die Veranstaltung als ausgefallen und das Ticket bleibt für den Verlegungstermin gültig. Schadenersatzansprüche gegenüber EFR jeglicher Art wegen Ausfall, Abbruch, Unterbrechung oder Verlegung der Veranstaltung sind ausgeschlossen. Sofern es zeitlich möglich und zumutbar ist, benachrichtigt EFR Kunden über ausgefallende Veranstaltungen per Email.. Kunden sind angehalten, entsprechende Hinweise auf der Webseite www.efr-germany.de und den sozialen Netzwerken zu verfolgen. Tickets sind nur übertragbar, wenn es nicht zu kommerziellen Zwecken geschieht. Der Veranstalter behält sich vor, Ergänzungen und Richtlinien in Form von Bulletins zu erstellen. Für verloren gegangene und sonst abhanden gekommene Tickets wird kein Ersatz geleistet. Ticketrücknahmen und / oder Umtausch sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Haftung EFR haftet nach den gesetzlichen Bedingungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des EFR oder ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen oder die von einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für andere Schäden haftet die EFR nur, sofern sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – gleich aus welchem Rechtsgrund – oder aber auf Arglist beruhen. Abweichend hiervon haftet EFR auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) betrifft, jedoch nur für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Eine Haftung des Eigentümers oder Betreibers des Veranstaltungsgeländes ist ausgeschlossen.

Sonstiges EFR behält sich das Recht vor, Änderungen, die ausschließlich der Verbesserung der Veranstaltung dienen, den Vertragszweck nicht gefährden und zumutbar sind, ohne Vorankündigung vorzunehmen. Jeder Kunde willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten zur Abwicklung des Vertrages erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn aus dem Ausland bestellt oder geliefert wird. Sollte ein Teil des Vertrages unter diesen Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen davon nicht berührt.

EFR 2018