Regeln

Regelwerk

1. Angemeldete Fahrzeuge (Serie oder leicht Modifiziert):

1.1 – gültiger Hauptuntersuchung (TÜV) inklusive aller Eintragungen zu Anbauteilen oder Modifikationen
1.2 – ausreichend Profiltiefe der Reifen
1.3 – kein Ölverlust
1.4 – Lautstärke max 100db bei Teillast 1,5 Meter hinter dem Auspuff gemessen
1.5 – Lose Gegenstände im Fahrzeug müssen entfernt oder gesichert werden
1.6 – Jeder Fahrer muss über einen gültigen Führerschein verfügen
1.7 – Festes Schuhwerk (Keine Sandalen , Schlappen, FlipFlops etc)
1.8 – Sliks sind nur bei Trockener Fahrbahn zu fahren
1.9 – Nur 2 Personen im Fahrzeug (Beifahrer unter 16 Jahren nur mit Verzichtserklährung der Erziehungsberechtigten)
1.10 – Fahrzeuge mit NOS müssen eine gültige Flaschenabnahme besitzen sowei eine Eintragung im KFZ Schein
1.11 – Flaschenheizungen sind untersagt
1.12 – Fahrzeuge mit deaktivierter Schubabschaltung sind nicht startberechtigt (Autolag)
1.13 – Alle Fahrzeuge müssen bestem gewissen Verkehrstauglich sein, die Verantwortung liegt bei dem Fahrer !.
1.14 – Fahrzeuge mit Überführungs, Tageszulassung oder roter Nummer gelten als nicht Zugelassen und fallen unter Punkt 2.0
1.15 – Der Prüfer behält das recht Fahrzeuge und Fahrer aufgrund von Mängeln oder Regelverstößen nicht zum Start zuzulassen
1.16 – Alle drehenden Motorteile (Riemenscheibe, Zahnriemen usw) müssen abgedeckt sein
1.17 – Es besteht Gurt / Anschnallpflicht , es gelten die Regeln der StVo

2. Fahrzeuge OHNE gültige Zulassung (Eigenbauten)

2.1 – ausreichend Profiltiefe der Reifen min 1,6mm/ geeigneter Geschwindigkeitindex/
2.2 – kein Ölverlust
2.3 – Lautstärke max 100db bei Teillast 1,5 Meter hinter dem Auspuff gemessen
2.4 – Lose Gegenstände im Fahrzeug müssen entfernt oder gesichert werden
2.5 – Jeder Fahrer muss über einen gültigen Führerschein verfügen
2.6 – Lange Kleidung (Arme, Beine, Oberkörper müssen bedeckt sein)
2.7 – Festes Schuhwerk (Keine Sandalen , Schlappen, FlipFlops etc)
2.8 – geprüfter Helm ohne abgedunkeltem oder beschädigtem Visier
2.9 – Fahrzeuge mit NOS müssen eine gültige Flaschenabnahme besitzen
2.10 – Flaschenheizungen sind untersagt
2.11 – Fahrzeuge mit deaktivierter Schubabschaltung sind nicht startberechtigt (Autolag)
2.12 – Die Fahrertür muss in jedem Fall von außen zu öffnen sein
2.13 – Fahrzeuge müssen in ihrer Funktion tauglich sein. (Reifen Achsaufnahmen Bremsen etc.)
2.14 – bestehende Haftpflichversicherung
2.15 – dem Fahrzeug entsprechender Abgasanlage ( mit Schalldämpfer und Gasdicht)
2.16 – Nur 1 Person im Fahrzeug
2.17 – Sliks sind nur bei Trockener Fahrbahn zu fahren
2.18 – Alle Fahrzeuge müssen bestem gewissen Verkehrstauglich sein, die Verantwortung liegt bei dem Fahrer !.
2.19 – Der Prüfer behält das recht Fahrzeuge und Fahrer aufgrund von Mängeln oder Regelverstößen nicht zum Start zuzulassen
2.20 Alle drehenden Motorteile (Riemenscheibe, Zahnriemen usw) müssen abgedeckt sein
2.21 Alle Fahrzeuge ohne Zulassung benötigen eine geschlossene Wanne unter dem Fahrzeug, um austretende Flüssigkeiten aufzufangen. Fahrzeuge ohneFlüssigkeitswanne dürfen nicht auf dem Gelände bewegt werden oder am Event teilnehmen!
2.22 – Es besteht Gurt / Anschnallpflicht , es gelten die Regeln der StVo

3. Zweiräder (KARTS und QUADS können nicht teilnehmen)

3.1 – Nur mit passender Schutzausrüstung ( Helm / Handschuhe / Kombi / Festes Schuhwerk)
3.2 – Lautstärke max 100db bei Teillast 1,5 Meter hinter dem Auspuff gemessen
3.3 – Jeder Fahrer muss über einen gültigen Führerschein verfügen
3.4 – Lenkkopflager ohne Spiel
3.5 – ausreichend Profiltiefe der Reifen min 1,6mm/ geeigneter Geschwindigkeitindex
3.6 – Bremsen müssen an allen Rädern funktionieren
3.7 – Beifahrer sind nicht Zugelassen
3.8 – Drehende Teile wie Antrieb, Polrad, Variomatic müssen geschlossen sein
3.9 – Scooter müssen einen Überlaufbehälter für Kraftstoff besitzen
3.10 – Sliks sind nur bei Trockener Fahrbahn zu fahren
3.11 – Alle Fahrzeuge müssen bestem gewissen Verkehrstauglich sein, die Verantwortung liegt bei dem Fahrer !.
3.12 – Der Prüfer behält das recht Fahrzeuge und Fahrer aufgrund von Mängeln oder Regelverstößen nicht zum Start zuzulassen
3.13 – Zweiräder müssen frei von austretendem Öl (trocken) sein oder über eine Verkleidung unter dem Motor verfügen!

4. Regeln für alle Rennteilnehmer:

4.1 – Auf Fragen zu Person und Fahrzeug ist wahrheitsgemäß zu antworten. Wir behalten uns weitere Überprüfungen vor.
4.2 – Bei der Rennanmeldung muss ein gültiger Führerschein und eventuell Fahrzeugschein vorgezeigt werden.
4.3 – Schäden an der Zeitmessanlage oder der Startbahn/Autobahn werden vom Verursacher übernommen. Dieser versichert mit Abgabe der Rennanmeldung, das er gegen solche Schäden an Mensch und Material in voller höhe versichert ist.
4.4 – Den Anweisungen des Personals ist immer Folge zu leisten, bei gröberen Verstössen werden Zuwiederhandlungen mit Platzverbot und / oder einer Anzeige zur Strafe gebracht.
4.5 – Mit Abgabe der Rennanmeldung wird der Veranstalter aus jeder Haftung befreit, weiterhin wird bestätigt das bei eventuellen Schäden an Mensch, Gelände oder Gegenständen die private oder die Fahrzeughaftpflicht die Kosten in voller Höhe übernimmt.(Auch bei Ölunfällen oder Brand)
4.6 – Jeder Fahrer muss über einen gültigen Führerschein und einen unbeschädigten Helm verfügen.
4.7 – Für Fahrer gilt während der Veranstaltung ein absolutes Alkohol und Drogenverbot. Kontrollen behalten wir uns vor!
4.8 – Eine Startflatrate gilt jeweils pro Veranstaltungstag, die Gebühren sind bei Abgabe der Rennanmeldung zu entrichten.
4.9 – Bei Schäden an Dritten haftet der jeweilige Verursacher.
4.10 – Es gilt auf dem Gelände für Fahrer die 0,0 Promillegrenze
4.11 – Es besteht Gurt / Anschnallpflicht , es gelten die Regeln der StVo4.12 – Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gilt Schrittgeschwindigkeit um die Sicherheit aller Besucher zu gewährleisten.

4.13 – Keine Burnouts, Drifts, Motor in den Begrenzer drehen lassen im Zulauf / Warteschlange der Rennstrecke.

Bei Nichteinhaltung einer der oben aufgeführten Punkte droht ein Ausschluss von der Veranstaltung. Wird der Platz auf Anweisung nicht verlassen, ergeht Strafanzeige.